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   BGH, 03.11.1983 - 1 StR 681/83   

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https://dejure.org/1983,1324
BGH, 03.11.1983 - 1 StR 681/83 (https://dejure.org/1983,1324)
BGH, Entscheidung vom 03.11.1983 - 1 StR 681/83 (https://dejure.org/1983,1324)
BGH, Entscheidung vom 03. November 1983 - 1 StR 681/83 (https://dejure.org/1983,1324)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Einziehung eines Personenkraftwagens - Berücksichtigung der Einziehung eines Gegenstands bei der Strafzumessung - Eingreifen des Revisionsgerichts in die Strafzumessung durch den Tatrichter - Mildernde Berücksichtigung der sich aus der Jugend des Angeklagten und sich aus ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Berücksichtigung der Einziehung beim Strafmaß

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 241
  • NStZ 1984, 181 (Ls.)
  • StV 1984, 152
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.04.1983 - 1 StR 28/83

    Einziehung - Nebenstrafe - Strafzumessung - Gesamtbetrachtung

    Auszug aus BGH, 03.11.1983 - 1 StR 681/83
    Auf den sich daraus ergebenden Zusammenhang von Haupt- und Nebenstrafe (vgl. BGH MDR 1983, 767) braucht das Urteil jedoch nicht einzugehen, wenn die Einziehung im Einzelfall die Bemessung der Hauptstrafe nicht wesentlich zu beeinflussen vermag, also kein bestimmender Zumessungsfaktor ist.

    Der Wert der eingezogenen Gegenstände muß deshalb im Rahmen der erforderlichen Gesamtbetrachtung berücksichtigt werden (BGH MDR 1983, 767 m.w.N.).

    Der Senat hat zwar in der zitierten Entscheidung (MDR 1983, 767) ausgesprochen, der Tatrichter müsse erkennen lassen, daß er sich bei Anordnung der Einziehung ihres Charakters als Nebenstrafe bewußt war und daß er deshalb eine "Gesamtschau mit der Hauptstrafe" vorgenommen hat.

    Insofern unterscheidet sich der Sachverhalt wesentlich von dem der zitierten Senatsentscheidung (MDR 1983, 767) zugrunde liegenden: Dort war für die einzige abgeurteilte Tat eine Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 6 Monaten verhängt und das vom Angeklagten erst kurz zuvor für 11.000 DM erworbene Motorrad eingezogen worden.

  • BGH, 27.10.1970 - 1 StR 423/70

    Maßregel und Strafe

    Auszug aus BGH, 03.11.1983 - 1 StR 681/83
    Ein Eingreifen des Revisionsgerichts ist in der Regel nur dann möglich, wenn der Tatrichter einen falschen Strafrahmen wählt oder die ihm nach § 46 StGB obliegende Pflicht zur Abwägung aller für und gegen den Täter sprechenden Umstände verletzt, wenn Strafzumessungserwägungen in sich rechtsfehlerhaft sind oder wenn die Strafe nicht mehr innerhalb des Spielraums liegt, der dem Tatrichter bei der Strafzumessung eingeräumt ist (vgl. BGHSt 17, 35, 36; 24, 132, 133).
  • BGH, 09.01.1962 - 1 StR 346/61

    Vertrieb eines nicht nachweisbar wirksamen Haarwuchsmittels - Eignung

    Auszug aus BGH, 03.11.1983 - 1 StR 681/83
    Ein Eingreifen des Revisionsgerichts ist in der Regel nur dann möglich, wenn der Tatrichter einen falschen Strafrahmen wählt oder die ihm nach § 46 StGB obliegende Pflicht zur Abwägung aller für und gegen den Täter sprechenden Umstände verletzt, wenn Strafzumessungserwägungen in sich rechtsfehlerhaft sind oder wenn die Strafe nicht mehr innerhalb des Spielraums liegt, der dem Tatrichter bei der Strafzumessung eingeräumt ist (vgl. BGHSt 17, 35, 36; 24, 132, 133).
  • BGH, 13.09.1976 - 3 StR 313/76

    Anforderungen an den im Strafrahmen enthaltenen Bereich zwischen der gesetzlichen

    Auszug aus BGH, 03.11.1983 - 1 StR 681/83
    Im Hinblick auf diesen Spielraum ist eine exakte Richtigkeitskontrolle ausgeschlossen (BGHSt 27, 2, 3).
  • BVerfG, 06.02.1995 - 2 BvR 2588/93

    Erstattung notwendiger Auslagen im Bußgeldverfahren bei Verfahrenshindernis

    Zwar soll nach herrschender Rechtsprechung in den Fällen, in denen das Verfahrenshindernis von vornherein erkennbar war, eine Auslagenerstattung vorgenommen werden (BGH, WiStra 1984, S. 62 f.; OLG Hamm, NJW 1969, S. 707; OLG Köln, MDR 1970, S. 610; OLG Saarbrücken, MDR 1972, S. 442; OLG Karlsruhe, MDR 1975, S. 426 und NStZ 1981, S. 228 ; vgl. auch Löwe-Rosenberg, StPO , 24. Aufl., § 467 Rn. 57; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 41. Aufl., § 467 Rn. 18).
  • BVerfG, 21.05.2004 - 2 BvR 1226/03

    Auslagenerstattung bei Einstellung des Strafverfahrens mangels Strafantrages

    Im Rahmen der Ermessensentscheidung wird dem Umstand, ob das Verfahrenshindernis bereits vor der Erhebung der Anklage bestand oder erst im Laufe des Verfahrens eingetreten ist, erhebliche Bedeutung beigemessen und ersterenfalls regelmäßig ein Erstattungsanspruch des Angeschuldigten angenommen (vgl. Hilger, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 467 Rn. 57 f. m.w.N.; Degener, in: SK-StPO, § 467 Rn. 30; Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., § 467, Rn. 18; Stöckel, in: KMR, StPO, § 467, Rn. 38; Franke, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 5. Aufl., § 467 Rn. 10 b; Pfeiffer, StPO, 4. Aufl., § 467, Rn. 13; Krehl, in: Heidelberger Kommentar zur Strafprozessordnung, 2. Aufl., § 467, Rn. 11; BGH, wistra 1984, S. 62, 63; a.A. für den Fall, dass das von Anfang an bestehende Verfahrenshindernis erst in der Hauptverhandlung erkennbar war, OLG Frankfurt, NJW 1971, S. 818).
  • BGH, 13.11.1985 - 3 StR 354/85

    Grundsatz "in dubio pro reo" - Konzentration - Wirkstoffkonzentration -

    Es kann ausgeschlossen werden, daß die Kammer die Einziehung des Kraftfahrzeuges und den Verfall eines Betrages von 550,-- DM bei der Strafzumessung außer acht gelassen hat (vgl. dazu BGH NJW 1983, 2710 [2711]; StV 1984, 152 [153]).
  • OLG Hamburg, 07.04.1995 - 3 VAs 2/95

    Bestellung von Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft, Durchsuchung und Aufbewahrung

    Da die Beamten der Betriebssicherung der Deutschen Post AG nicht entsprechend § 161 a Abs. 1 i.V.m. § 73 StPO - sowie unter Berücksichtigung von Nr. 70 RiStBV (vgl. BGH Wistra 1984, 62, 69) - von der Staatsanwaltschaft zu Sachverständigen bestellt worden sind, wäre der weitere Verbleib der Ermittlungsakten in ihrem Gewahrsam nur dann nicht rechtswidrig und verletzte den Antragsteller nicht in seinen Rechten, insbesondere dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (vgl. BVerfGE 65, 1, 41 ff.) sowie dem durch das Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG ) i.V.m. dem allgemeinen Freiheitsrecht nach Art. 2 Abs. 1 GG begründeten Recht auf ein rechtsstaatliches Verfahren, wenn die Beamten der Betriebssicherung weiterhin zu Recht als Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft mit den Ermittlungen zu beauftragen wären.
  • BGH, 06.03.1985 - 2 StR 845/84

    Umfang der Berücksichtigung des Wertes eines eingezogenen Gegenstandes in die

    Sie können z.B. dann entbehrlich sein, wenn das eingezogene Kraftfahrzeug zu einer Vielzahl von Straftaten benutzt wurde und sein Wert verhältnismäßig gering ist, so daß auszuschließen ist, daß der Vermögenseinbuße maßgebliche Bedeutung bei der Bemessung der Freiheitsstrafe(n) zukam (BGH Strafverteidiger 1984, 152).
  • OLG Düsseldorf, 01.10.2003 - 2 Ss 124/03

    Unwirksamkeit einer Anklage mangels hinreichender Konkretisierung und

    Der Senat hat hier nicht gemäß § 467 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 StPO davon abgesehen, der Staatskasse die notwendigen Auslagen des Angeklagten aufzuerlegen, denn eine Anwendung dieser Ausnahmevorschrift scheidet aus, wenn die Verfahrenseinstellung - wie hier - wegen eines Verfahrenshindernisses erfolgte, das der Einleitung des Strafverfahrens von vornherein und erkennbar entgegenstand (vgl. BGH wistra 84, 62 [63]; KG StV 91, 479 [479]).
  • BGH, 14.06.2000 - 2 StR 217/00

    Einziehung als Strafmilderungsgrund

    Seiner ausdrücklichen Hervorhebung in den Urteilsgründen bedarf es deshalb nur, wenn er im konkreten Fall im Verhältnis zu den anderen Zumessungsgründen ein solches Gewicht hat, daß ihm maßgebliche Bedeutung für die Strafhöhe zukommt (vgl. BGH MDR 1984, 241).
  • BGH, 13.09.1991 - 4 StR 413/91

    Würdigung der persönlichen Verhältnisse eines Täters bei der Strafzumessung -

    Wenn ein wertvoller Gegenstand eingezogen wird, muß sich deshalb aus den Urteilsgründen ergeben, ob und in welchem Umfang die Einziehung bei der Festsetzung der Strafe berücksichtigt worden ist (vgl. BGH MDR 1984, 241).
  • BGH, 09.01.1987 - 2 StR 676/86

    Strafzumessung - Nachteile - Beruf - Besondere Umstände

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  • OLG Köln, 15.03.1994 - Ss 83/94
    Nähere Darlegungen sind nur dann entbehrlich, wenn das eingezogene Tatfahrzeug zu einer Vielzahl von Straftaten benutzt wurde, sein Wert verhältnismäßig gering war und deshalb auszuschließen ist, daß der Vermögenseinbuße maßgebliche Bedeutung bei der Bemessung der Freiheitsstrafe zukam (vgl. BGH StV 1984, 152; NStZ 1985, 362).
  • BGH, 12.03.1987 - 1 StR 83/87

    Vorliegen von Tatmehrheit zwischen dem Vergehen des Inverkehrbringens von

  • OLG Düsseldorf, 27.11.2001 - 2b Ss 309/01

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Betäubungsmitteltransport: Einziehung des

  • BGH, 02.07.1986 - 3 StR 87/86

    Sachverständigenauswahl - Behördenangehöriger als Sachverständiger -

  • BGH, 19.04.1984 - 1 StR 213/84

    Beurteilung von 874 Gramm Haschisch als "nicht geringe Menge", wenn

  • BGH, 30.09.1986 - 1 StR 497/86

    Erforderlichkeit der Einziehung einer sichergestellten großen Menge Haschisch

  • BGH, 02.07.1985 - 4 StR 300/85

    Erfordernis einer näheren Begründung hinsichtlich einer Anordnung der Entziehung

  • BGH, 15.11.1984 - 4 StR 622/84

    Bedeutung eines die private Lebensführung des Angeklagten betreffenden Umstandes

  • BGH, 03.09.1985 - 1 StR 408/85

    Rechtsfehlerhafte Sicherstellung eines Geldbetrages

  • OLG Köln, 22.02.2000 - Ss 15/00
  • BGH, 03.05.1984 - 1 StR 203/84

    Notwendigkeit der Angabe des Wertes von Geräten deren Einziehung angeordnet ist

  • BGH, 04.04.1984 - 2 StR 805/83

    Herabstufung einer Strafe und Einziehung eines PKW

  • BGH, 11.01.1985 - 2 StR 788/84

    Frage nach der Rechtmäßigkeit einer Einziehung eines PKW nach Verurteilung zu

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